Neue Risikobewertung des Vogelgrippe-Virus H5N1
Biologie |
FLI: Hohe Gefährdung für Nutzgeflügel in Deutschland
Eine Erlaubnis zur Freilandhaltung sei nur unter besonderer Berücksichtigung lokaler Risikofaktoren wie etwa der Geflügeldichte und der Nähe zu Wildvogelrastplätzen vertretbar. Die Schutzimpfung des Nutzgeflügels stelle aufgrund der bekannten Nachteile weiterhin keine Option dar. Ausnahmen bildeten wertvolle Tiere in Zoos und vom Aussterben bedrohte Rassen.
Seit Mitte Februar stellte das FLI bei 322 Wildvögeln, drei Katzen und einem Steinmarder sowie in einem Nutztierbestand in Sachsen hoch pathogenes H5N1 Virus fest. Durch die Ausweitung des Geschehens bei Wildvögeln auf mittlerweile sieben Bundesländer ist das Risiko einer Einschleppung des Virus in Geflügelbestände stark gestiegen. Hierbei geht das Risiko nicht nur von direkten Kontakten von Wildvögeln zu Nutzbeständen aus, sondern auch von indirekten Eintragswegen wie Personen und kontaminierten Materialien. Wie lange sich das Virus in der Wildvogelpopulation hält, ist derzeit nicht abzusehen. Daher empfiehlt das FLI die weitere Aufstallung des Nutzgeflügels zum Schutz vor einem möglichen Eintrag des Virus.
Da einige Zweige der Geflügelwirtschaft, beispielsweise die Gänsezucht, auf die Freilandhaltung angewiesen sind, hält das FLI eine Erlaubnis zum Abgehen von der Stallpflicht unter bestimmten Bedingungen für vertretbar. Bei der Entscheidung sollten Kriterien wie die Lage des Betriebes in einem Rastgebiet für Wildvögel oder einer geflügeldichten Region berücksichtigt werden. Weiterhin empfiehlt das FLI die Beibehaltung der bisher getroffenen Maßnahmen auf nationaler und internationaler Ebene. Die ausführliche Risikobewertung steht auf der Internetseite des Instituts unter http://www.fli.bund.de zur Verfügung.
Weitere Informationen: http://www.fli.bund.de/
Quelle: http://www.idw-online.de